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Vor 150 Jahren war die Wildkatze noch nahezu flächendeckend in Deutschland verbreitet (Haltenorth 1940), heute beschränkt sich ihr Vorkommen auf wenige bewaldete Mittelgebirge, die als Rückzugsgebiete angesehen werden müssen, vermutlich also nicht immer dem optimalen Lebensraum der Art entsprechen (Vogt 1984, 1985; Piechocki 1990).
Als Ursache für den Rückgang der Wildkatze ist im Wesentlichen die bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts intensiv praktizierte Verfolgung durch den Menschen zu sehen.
Seit 1992 steht die europäische Wildkatze im Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie in Europa unter besonderem Schutz. Anhang IV-Arten bedürfen laut Gesetzgeber eines strengen Schutzes – Maßnahmen beinhalten spezielle Verbote wie Fang und Tötung, beziehen sich auch auf Fortpflanzungsgebiete und Ruhestätten. Schutzgebiete müssen gemäß der FFH-Richtlinie nicht ausgewiesen werden, Berichtspflicht über Ihren Status besteht jedoch.
Die Wildkatze gehört laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten. Die IUCN klassifiziert das weltweite Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris), deren Unterart die europäische Wildkatze ist, in „The IUCN Red List of Threatened Species“ zwar als abnehmend (decreasing), der Schutzstatus ist jedoch mit „least concern“ der acht-stufigen Skala der schwächste überhaupt.
In der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (2009) ist die europäische Wildkatze als „stark gefährdet“ – Stufe 2 – eingeordnet. In der Roten Liste gefährdeter Tiere Bayerns (2005) hat die Wildkatze sogar den Status „vom Aussterben bedroht (Stufe 1). In Hessen und in Thüringen ist die Wildkatze im Jahr 2005 sowie 2009 in die Gefährdungskategorie 2 (stark gefährdet) einsortiert worden.